Loss of Licence für Fluglotsen – Problem Weiter­be­schäfti­gungs­klausel
4 Hände

Du spielst mit dem Gedanken, während einer Untauglichkeit weiterhin in der Flugsicherung beschäftigt zu bleiben? Nicht nur deshalb, aber auch genau dafür schließt du deine Loss of Licence Versicherung ab! Die Flugsicherung wird sehr großes Interesse daran haben, auf dein Wissen und deine Erfahrung aus dem operativen Dienst zurückzugreifen. Ob als Coach an der Akademie, als Sachbearbeiter im Ops-Büro oder als SIM-Instructor an der Niederlassung: Von deiner teuren Ausbildung möchte die Flugsicherung nach Möglichkeit weiterhin profitieren.

Es werden Loss of Licence Klauseln am Markt vermittelt, welche bei bedingungsgemäßer Untauglichkeit die sog. Weiterbeschäftigungsklausel anwenden. Durch dieses Schlupfloch in den Versicherungsbedingungen ist es dem Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, bei einer Beschäftigung bei deinem bisherigen Arbeitgeber keine Leistungen auszuzahlen.

Was bedeutet "konkrete Verweisung" innerhalb der Loss of Licence?

Derartige Loss of Licence Klauseln sehen vor, dass der Versicherer im Leistungsfall berechtigt ist, dein Beschäftigungsverhältnis und das daraus erzielte Einkommen zu prüfen. Das bedeutet, dass der Versicherer keine Leistungen erbringen wird, solange eine innerbetriebliche Weiterbeschäftigung bei "mindestens 80 % des bisherigen Einkommens ohne Sonderzulagen" erfolgt.

Eine solche Klausel wird unter Versicherungsexperten "konkrete Verweisung" genannt. Der Versicherer behält sich damit vor, den Versicherten auf eine alternative Beschäftigung "zu verweisen", sich selbst also von einer Leistungspflicht freizusprechen. Sie ist eine marktübliche Formulierung in einer Berufs­unfähig­keits­versicherung und besitzt dort auch ihre Berechtigung zum Schutz der Versichertengemeinschaft vor Missbrauch. Jedoch:

Innerhalb einer Loss of Licence Klausel hat eine "konkrete Verweisung" nichts zu suchen

Denn: Gerade für teuer ausgebildete und erfahrene Fluglotsen aus dem operativen Dienst ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, ein alternatives Jobangebot innerhalb der Flugsicherung zu erhalten. Dieses alternative Jobangebot liegt zumeist in derselben, in manchen Fällen sogar in einer höheren Gehaltsgruppe als deine bisherige Tätigkeit. Sondervergütungen wie beispielsweise für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit finden bei der Ermittlung des oben dargestellten Satzes von 80 % jedoch bedingungsgemäß keine Berücksichtigung.

Wie muss eine Loss of Licence Versicherung zwingend gestaltet sein?

Der Verzicht auf die konkrete Verweisung muss ganz klar und deutlich formuliert sein!

"Der Versicherer verzichtet auf die Möglichkeit, auf eine andere berufliche Tätigkeit zu verweisen."

Das Herzstück einer Loss of Licence Klausel

Widerspruch zu einer klaren Loss of Licence Klausel

Unserer Meinung und Erfahrung nach steht die oben dargestellte Form einer Weiterbeschäftigungklausel der risiko­gerechten Absicherung einer Untauglichkeit für Fluglotsen bezeichnend im Wege. Eine klare Loss of Licence Klausel enthält den entscheidenden Satz, dass auf die Möglichkeit einer Verweisung auf andere Tätigkeiten verzichtet wird. Ohne wenn und aber. Ohne "insofern". Ohne Gehaltsangaben. Ohne Bezug auf vorherige Arbeitgeber. Nur wenn du deine Loss of Licence Klausel genau kennst, kannst du beurteilen, ob sie die richtige für dich ist!

Du bist bereits von einer dieser Klauseln betroffen?

Du hast dich kürzlich für eine Loss of Licence Versicherungen entschieden, welche eine Weiterbeschäftigungsklausel, Teilzeitklausel oder eine Einkommensprüfung nach dem Lizenzverlust enthält? Die Loss of Licence Versicherung vom Flugsicherer verzichtet auf Klauseln dieser Art. Melde dich bei uns und wir zeigen dir, welche Auswirkungen solche Klauseln auf deinen Leistungsanspruch haben. Schließlich sollst du wissen, wofür du dich entschieden hast und was wirklich möglich ist.

In den meisten Fällen lohnt sich ein Wechsel noch innerhalb der ersten 3 bis 4 Jahre nach dem Abschluss

Wir finden gemeinsam den richtigen Weg!

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Portrait Robert Seifert

Wir sind einer von euch!

Unser Geschäftsinhaber und Berater Robert Seifert ist selbst aktiver FDB und FMP in Karlsruhe. Daher wissen wir, wo der Schuh eines Fluglotsen drückt und können uns optimal in deine Situation hineinver­setzen. Jeden Tag aufs neue setzen deine Piloten in der Flugsicherung das höchste Maß an Sicherheit und Kundenservice von dir voraus. Diese Selbstverständlichkeit ist auch unsere in der Beratung!

Unser Anspruch: die beste Loss of Licence

Was keiner besser kann als wir, ist Flugsicherung und Versicherung in Einklang zu bringen. Und das richtig gut! Wir vergleichen objektiv und sorgen dafür, dass du eine fundierte Entscheidung treffen kannst. Unser Ziel ist es, dir die beste Loss of Licence zu vermitteln, die der Markt zu bieten hat. Dafür beziehen wir sogar exklusive Tarife anderer Anbieter in unseren Vergleich mit ein.

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