Loss of Licence für Fluglotsen – andere Loss of Licence Tarife
Eisberg

Wir wären nicht Versicherungsmakler, wenn wir nicht vergleich würden! Der Flugsicherer Fakten-Check möchte die Angebote anderer Vermittler genauer unter die Lupe nehmen und kann den ein oder anderen vermeintlichen "Leistungsbaustein" als buntes Werbeversprechen enttarnen. Natürlich ist ein Blick unter die Spitze des LoL-Eisberges nur durch das Zusammenspiels aus Versicherungs-Know-How, Loss of Licence Verständnis und einer speziellen Kenntnis der tarif­vertraglichen Regelungen der Flugsicherung möglich.

Eines steht fest:

Ein guter Versicherungsmakler muss nicht zwangsläufig ein guter Loss of Licence Makler sein!

Was bedeutet das?

Auch wir sind Versicherungsmakler. Wir vergleichen und suchen für dich den besten Versicherungsschutz heraus. Wir sind Spezialisten für Loss of Licence Versicherungen und Private Krankenversicherung für Fluglotsen und weiteres erlaubnispflichtiges Flugsicherungspersonal. Und zwar nur dafür. Das ist unsere Expertise.

Andere Versicherungsmakler bieten meistens das gesamte Portfolio an Versicherungen an. Dabei stehen Sachversicherungen über Haftpflicht, Hausrat und Gebäude genau so im Mittelpunkt, wie Fahrzeug-, Unfall- oder Gewerbeversicherungen. Selbstverständlich sind diese Makler Spezialisten im Umgang mit diesen Tarifen, das stellen wir nicht in Abrede. Einen Versicherungsmakler zu finden, der neben dem "gewöhnlichen" Portfolio auch noch wirklich leistungsfähige "Spezialtarife für Fluglotsen" anbietet, wird verdammt schwierig werden. Spätestens hier werden Kompromisse - bpsw. bei der Loss of Licence Versicherung - nötig.

Diese Kompromisse schlagen sich in den Tarifbedingungen anderer Anbeiter nieder. Eine gute Loss of Licence Versicherung verzichtet auf verwirrende Werbeaussagen! Welche Kompromisse du bei den verschiedenen Tarifen eingehen müsstest, beleuchten wir im Folgenden.

Abstrakte oder konkrete Verweisung?

  • der Unterschied

Den Unterschied zwischen einem Verzicht auf die abstrakte und konkrete Verweisung - allem voran innerhalb der Loss of Licence Versicherung - haben wir bereits eingehend im Fakten-Check konkrete Verweisung beschrieben. Auch die gravierenden Auswirkungen sind dort erläutert, sollte der Versicherer nicht auf die konkrete Verweisung verzichten. Entscheidend ist der ausnahmslose Verzicht auf die konkrete Verweisung innerhalb der Loss of Licence Vereinbarung.

Ein Verzicht auf die abstrakte Verweisung reicht nicht aus!

  • fatales Vermischen beider Verweise

Beim Vergleich verschiedener Loss of Licence Angebote fällt auf, dass die feinen Grenzen zwischen einer abstrakten und einer konkreten Verweisung zu verschwimmen beginnen. Manches Loss of Licence Konzept wird mit einem Verzicht auf die abstrakte Verweisung beworben. Wie im verlinkten Fakten-Check bereits erwähnt, ist der Verzicht auf die abstrakte Verweisung eine Selbstverständlichkeit - innerhalb der BU ebenso wie bei der Loss of Licence Versicherung! Heutzutage mit einem Verzicht auf die abstrakte Verweisung zu werben, finden wir mehr als absolut unnötig.

Die Spreu vom Weizen trennt sich erst beim Thema des Verzichts auf die konkrete Verweisung innerhalb der Loss of Licence Klausel - und zwar ohne Ausnahme! Innerhalb der Loss of Licence Versicherung hat eine konkrete Verweisung unseres Erachtens nach nichts zu suchen. Ein Verzicht muss zwingend enthalten sein. Das ist der Marktstandard!

Ob es an fehlendem Fachwissen oder gezielter Desinformation liegt, können wir nicht bewerten. Echten Loss of Licence Spezialisten wie uns entgeht jedoch der Unterschied natürlich nicht. Dass einem Laien die feinen Unterschiede nicht direkt ins Auge springen, dürfte niemanden verwundern. Um so deutlicher setzen wir uns für eine trans­pa­rente Aufklärung ein!

Das kleine Wörtchen "insofern"

In manchen Loss of Licence Klauseln finden sich Formulierungen wie "Ein Verweis auf eine andere Tätigkeit findet insofern nicht statt." Hier offenbart sich eine gravierende Leistungslücke. Dieses Schlupfloch im Verweisungsverzicht geht mit einer Einkommensprüfung bei Weiterbeschäftigung während der Untauglichkeit einher. Gute Loss of Licence Zusatzvereinbarungen verzichten auf jegliche Form der Verweisbarkeit. Die Leistungslücke, welche mit insofern gemeint ist, betrachten wir daher nicht als faire Regelung, sondern als massiven Türöffner des Versicherers, um dir die Leistung bei Untauglichkeit zu verweigern.

Vorsicht vor Towerklauseln!

Manche Loss of Licence Vereinbarungen für Auszu­bildende sehen vor, dass die Absicherung einer Untauglichkeit nach Ausbildungsende nur weiterbesteht, wenn der Trainee als Fluglotse im Tower eingesetzt wird. Ob du Tower- oder Centerlotse wirst, weißt du spätestens mit der Unterzeichnung deines Ausbildungsvertrages. Solltest du dich für diese Loss of Licence Versicherung entscheiden, hoffen wir, dass du die Entscheidung in bewusster Absicht als künftiger Towerlotse triffst. Auch für Trainees ist somit ein Blick in die Bedingungen von entscheidender Bedeutung, damit es im Leistungsfall bei späterer Vollzulassung kein böses Erwachen gibt.

Unsere Loss of Licence Versicherung unterscheidet nicht zwischen Tower- oder Centerlotsen.

Psyche: Absicherung bei Untauglichkeit oder Berufsunfähigkeit?

Attraktiv aufgearbeitete Werbehefte von Loss of Licence Anbietern preisen die Absicherung psychischer Erkrankungen bei Untauglichkeit an. Beispiel­versicherte Fluglotsen dieser mehrseitigen Hefte sind allerdings so schwer krank, dass sie überhaupt nicht mehr arbeiten gehen können: weder innerhalb des opera­tiven Dienstes noch außerhalb der Flugsicherung. Die Leistungspflicht des Versicherers entsteht hier allein aufgrund von "herkömmlicher" Berufsunfähigkeit. Obwohl das Werbeversprechen unter dem Deck­mantel einer "exklusiven" Loss of Licence Versicherung läuft, wären hierbei weder eine Loss of Licence Versicherung noch die Absicherung psychischer Erkrankungen innerhalb der Loss of Licence Vereinbarung nötig gewesen. Von einer Leistungspflicht bei Untauglichkeit ist dann nämlich auch keine Rede mehr. Wäre trotz der psychischen Erkrankung eine Weiterbeschäftigung innerhalb der Flugsicherung möglich gewesen, hätte der Beispiel­versicherte unter Umständen schlechte Karten bei der Auszahlung der Loss of Licence Rente. Fragt daher immer genau nach, ob die Absicherung psychischer Erkrankungen auch bei einer Weiterbeschäftigung innerhalb der Flugsicherung ausnahmslos versichert ist.

Unsere Loss of Licence Versicherung enthält ausdrücklich die Absicherung psychischer, nervöser und neurotischer Störungen. Ausnahmslos auch bei Weiterbeschäftigung innerhalb der Flugsicherung!

Du bist bereits von einer dieser Klauseln betroffen?

Du hast dich kürzlich für eine Loss of Licence Versicherungen entschieden, welche eine Weiterbeschäftigungsklausel, Teilzeitklausel oder eine Einkommensprüfung nach dem Lizenzverlust enthält? Die Loss of Licence Versicherung vom Flugsicherer verzichtet auf Klauseln dieser Art. Melde dich bei uns und wir zeigen dir, welche Auswirkungen solche Klauseln auf deinen Leistungsanspruch haben. Schließlich sollst du wissen, wofür du dich entschieden hast und was wirklich möglich ist.

In den meisten Fällen lohnt sich ein Wechsel noch innerhalb der ersten 3 bis 4 Jahre nach dem Abschluss

Wir finden gemeinsam den richtigen Weg!

der Flugsicherer Fakten-Check

Fehler in der PKV

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Gesundheitsprüfung

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Problem Weiter­be­schäfti­gungs­klausel

Fakten-Check

Portrait Robert Seifert

Wir sind einer von euch!

Unser Geschäftsinhaber und Berater Robert Seifert ist selbst aktiver FDB und FMP in Karlsruhe. Daher wissen wir, wo der Schuh eines Fluglotsen drückt und können uns optimal in deine Situation hineinver­setzen. Jeden Tag aufs neue setzen deine Piloten in der Flugsicherung das höchste Maß an Sicherheit und Kundenservice von dir voraus. Diese Selbstverständlichkeit ist auch unsere in der Beratung!

Unser Anspruch: die beste Loss of Licence

Was keiner besser kann als wir, ist Flugsicherung und Versicherung in Einklang zu bringen. Und das richtig gut! Wir vergleichen objektiv und sorgen dafür, dass du eine fundierte Entscheidung treffen kannst. Unser Ziel ist es, dir die beste Loss of Licence zu vermitteln, die der Markt zu bieten hat. Dafür beziehen wir sogar exklusive Tarife anderer Anbieter in unseren Vergleich mit ein.

individuell

dein Anspruch, deine Absicherung

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der Flugsicherer Robert Seifert VersicherungsmaklerFDB & FMP 01578 - 130 3000 info@flugsicherer.de Lachenweg 26b 76139 Karlsruhe

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